· Fachbeitrag · Service
Patient will in Raten zahlen ‒ was tun?
| Manche Patienten stoßen an ihre finanziellen Grenzen, wenn sie mit Kosten für hochwertigen Zahnersatz konfrontiert werden. Viele sind dennoch bereit, in ihre Zahngesundheit und ihren Zahnersatz zu investieren. Dann fragt der Patient, ob und zu welchen Bedingungen er in Raten zahlen darf. |
Die rechtliche Seite
Dem liquidierenden Zahnarzt steht es grundsätzlich frei, einem Patienten auf dessen Bitte hin die Bezahlung der Rechnung in Teilbeträgen zu gestatten. Eine Verpflichtung, sich auf Raten- oder Teilzahlungen einzulassen, besteht allerdings weder bei GKV- noch bei Privatpatienten. Nach dem bürgerlichen Recht bzw. der GOZ ist die Vergütung des Zahnarztes grundsätzlich in voller Höhe mit der Erbringung der Leistung und der Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
Angebote über Abrechnungszentrum oder Labor
Wenn Sie mit einem Abrechnungszentrum zusammenarbeiten, werden Sie die dort vorhandenen Angebote nutzen. Viele Unternehmen bieten hierbei sogar eine zinsfreie Abzahlung an, wobei die Laufzeit dann auf wenige Monate begrenzt ist. Der Patient kann diesen Service jedoch nur in Anspruch nehmen, wenn seine Bonitätsprüfung in Ordnung ist. Anderenfalls wird das Abrechnungszentrum die Forderung nicht ankaufen. Arbeiten Sie nicht mit einem Abrechnungszentrum zusammen, fragen Sie bei Ihrem zahntechnischen Labor nach, ob dieses ein Ratenzahlungsprogramm für Patienten anbietet.
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