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  • · Fachbeitrag · Telematikinfrastruktur

    TI-Zugang für Privatzahnarzt-Praxen

    | Privatzahnärztinnen und -zahnärzte haben ab sofort die Möglichkeit, für ihre Praxen Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) zu erhalten. Der dafür erforderliche elektronische Praxisausweis, die Institutionskarte SMC-B, wird von der gematik herausgegeben und kann online bei der D-TRUST beantragt werden (Details unter iww.de/s11551 ). |

     

    Mit der SMC-B wird die Nutzung von TI-Anwendungen ermöglicht, darunter das Ausstellen elektronischer Rezepte, der Austausch von Informationen mit Fachkollegen über KIM (Kommunikation im Medizinwesen) sowie der Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA) der Versicherten.

     

    Voraussetzung für den Erhalt einer SMC-B sind

    • der elektronische Heilberufsausweis (HBA), auch eZahnarztausweis genannt, und
    • die Bestätigung der zuständigen Zahnärztekammer über eine privatzahnärztliche Tätigkeit in eigener Praxis.
    Quelle: Ausgabe 10 / 2024 | Seite 1 | ID 50148538