· Fachbeitrag · Abrechnung optimieren
Einschleifmaßnahmen: Mit detaillierter Dokumentation Abrechnungspotenziale ausschöpfen!
von Dipl.-Kauffrau Birthe Gerlach, ZFA, ZMV, abrechnungslotsin.de
| „Einschliff Regio 17-16, 25-27, 38-35, 44-47“. Solch ein pauschaler Eintrag ist häufig in Patientenakten zu finden. In vielen Praxen stellt sich dann nur noch die Frage, ob die Nr. 4030 GOZ oder die Nr. 4040 GOZ abgerechnet wird. Leider wird dadurch ein vielfältiges Abrechnungspotenzial verschenkt. Sie müssen nur die richtigen Fragen stellen an diesem Punkt und daraus folgend eine detaillierte Dokumentation zur jeweiligen Indikation sowie eine genaue Beschreibung der Maßnahmen erstellen. Im Fallbeispiel zeigen wir Ihnen die Kombinationsmöglichkeiten der einzelnen Abrechnungsziffern, die sich bei detaillierter Dokumentation ergeben. Lassen Sie uns zunächst in die Betrachtung der einzelnen Positionen einsteigen. |
Beseitigen von Beeinträchtigungen an Zähnen, Parodontium, sowie festsitzenden und herausnehmbaren Geräten
Die Leistungsbeschreibung der Nr. 4030 GOZ lautet: „Beseitigung von scharfen Zahnkanten, störenden Prothesenrändern und Fremdreizen am Parodontium, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich.“
Die Nr. 4030 GOZ unterscheidet zwei Hauptkategorien:
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