· Fachbeitrag · Abrechnung von Begleitleistungen
Sind die Begleitleistungen nach BEMA oder GOZ abzurechnen?
von Isabel Baumann, Mülsen, www.praxiskonzept-baumann.de
| Im Rahmen der Füllungstherapie oder bei der prothetischen Behandlung können Begleitleistungen anfallen. Je nachdem, durch welche Sachleistung diese Begleitleistungen verursacht wurden, entscheidet sich deren Abrechenbarkeit. Dieser Beitrag gibt anhand von konkreten Fallbeispielen einige Hinweise, wann die Abrechnung der Begleitleistungen nach BEMA und wann nach GOZ erfolgt. |
Was sind zahnärztliche Begleitleistungen?
Zu den Begleitleistungen zählen insbesondere Lokalanästhesien, Röntgenaufnahmen, besondere Maßnahmen während der Füllungstherapie und viele andere. Bei privat versicherten Patienten werden Begleitleistungen - ebenso wie die zugrunde liegende Hauptleistung - nach GOZ berechnet. Für selbstständige Begleitleistungen, die weder in der GOÄ oder in der GOZ beschrieben sind, gilt auch hier die Analogabrechnung nach § 6 Abs. 1 GOZ.
Bei Behandlungen, die zum Teil nach BEMA und GOZ berechnet werden, ist zu prüfen, durch welche Sachleistung die Begleitleistung ausgelöst wird. Bei der Versorgung mit Zahnersatz wird bei GKV-Versicherten unterschieden, ob diese Leistungen im Zusammenhang mit der Regelversorgung, der gleichartigen Versorgung oder mit andersartigem Zahnersatz erbracht werden. Es gilt:
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