· Fachbeitrag · Abrechnungsübersicht (Teil 1)
Wirtschaftsfaktor Zahnextraktion: flankierende Leistungen in GOZ & BEMA nicht vergessen!
von Yvonne Lindner, ZMV, Referentin, Fachgutachterin, Hundhaupten, dentalcheck-thueringen.de
| Der Praxisalltag bestätigt in Summe nicht liquidierte und/oder unkorrekt berechnete chirurgische Leistungen. Dabei ist es vor allem in der minderbewerteten Chirurgie in BEMA wie in GOZ unerlässlich, neben den Hauptleistungen die erbrachten Nebenleistungen vollständig für eine ausgeschöpfte Wirtschaftlichkeitsstunde zu berechnen. Welche chirurgischen Kombinationen möglich sind, zeigt dieser Beitrag. |
GOZ-Honorar ‒ Kompensation der Minderbewertung
Bekannterweise orientieren sich die GOZ-Leistungen am Punktwert von 1988. Dementsprechend listet die GOZ viele Leistungen unter dem BEMA-Niveau ‒ so auch chirurgische Leistungen.
Zur wirtschaftlichen Berechnung chirurgischer Behandlungen in der Praxis ist es daher unvermeidbar, alle möglichen flankierenden Leistungen, u. a. OP-Zuschläge oder auch berechenbare Materialien, zu liquidieren.
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