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  • · Fachbeitrag · Abrechnungswissen

    Die CMD-Behandlung - „lege artis“ durchführen und leistungsgerecht abrechnen!

    von Birgit Brunn, ZMV und Praxismanagerin, Oldenburg

    | Tinnitus, Schwindelgefühl, permanente Wirbelsäulenbeschwerden, Nackenverspannungen, Kopfschmerzen, Taubheitsgefühle - die Vielfalt an Symptomen einer Craniomandibulären Dysfunktion (CMD) ist bekannt. Was CMD-Spezialisten und ganzheitlich orientierte Zahnärzte schon deutlich länger praktizieren, gewinnt auch in der allgemeinen Zahnheilkunde an Bedeutung. |

    Gründliche Diagnostik und Planung im Vorfeld ist wichtig

    Der Weg zum guten Ergebnis ist für die CMD-Patienten nicht nur lang, er ist auch kostenintensiv. Dennoch erreicht man bei gut aufgeklärten GKV-Patienten die Einsicht, dass Kompromisslösungen keinen Sinn machen. Unerlässlich bei der Argumentation ist ein CMD-Konzept der Praxis. Von adhäsiv befestigten Einzelkäppchen über Table-Tops oder Schienensystem - jede Therapieform im Bereich der CMD erfordert eine gründliche Diagnostik und Planung im Vorfeld.

    Diagnose und Aufklärung über die Therapie

    Wird die Diagnose gestellt, so ist der Patient darüber aufzuklären, dass eine fundierte Diagnostik und Therapieplanung weiterer diagnostischer Unterlagen wie ein Orthopantomogramm, Situationsmodelle beider Kiefer inklusive einfacher Bissfixierung und oft auch einer fotografischen Dokumentation bedarf. Leistungen wie das Röntgenbild und die Modelle sind durchaus als BEMA-Positionen berechenbar. Dann ist zu bedenken, dass bei dieser Abrechnungsweise für die Modelle ein Kieferbruch-Plan erstellt werden muss, der - je nach regional gültigen Regeln der KZVen - ggf. im Voraus zu genehmigen ist.