· Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung
Groupon-Werbung von Zahnärzten mit Festpreisen und hohen Rabatten ist nicht erlaubt!
| „19 Euro statt 98 Euro - ein gesundes und strahlendes Lächeln dank einer professionellen Zahnreinigung bei Dr. ...“ - Solche Anzeigen finden sich auf dem Groupon-Internetportal neben Anzeigen für andere im Preis drastisch reduzierte Angebote. Das Verkaufsprinzip, das in den USA seit Jahren erfolgreich ist, funktioniert wie folgt: Man gibt die Stadt ein, in der man wohnt, und kann für begrenzte Zeit die rabattierten Angebote in Anspruch nehmen. |
Reißerische Werbung mit einem Dumpingpreis
Im Fall der eingangs zitierten Kölner Zahnarztpraxis gilt das Angebot zwölf Monate und wird den Patienten wie folgt schmackhaft gemacht:
„Mit unserem Gutschein kannst Du Deinen Beißerchen eine professionelle Zahnreinigung gönnen in der Praxis von ... Sichere Dir den heutigen Deal und zahle einen sensationell günstigen Preis für eine professionelle Zahnreinigung. Hol Dir dadurch ein großes Stück Selbstbewusstsein und strahle mit der Sonne um die Wette, mit Deinem gesunden und weißen Lächeln.“ |
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