· Allgemeine zahnärztliche Leistungen
Vitalitätsprüfung nach Nr. 0070 GOZ: korrekte Liquidation, Faktorerhöhung und Dokumentation
von Anita Koschny, Dental Consulting, Bayreuth, dental-consulting.net
| Vor Beginn einer Zahnbehandlung kann eine Vitalitätsprüfung der betreffenden Zähne angezeigt sein. Die GOZ sieht dafür die Nr. 0070 vor. Obwohl häufig erbracht, wird diese in der Praxis mangels Dokumentation oft nicht abgerechnet. Dieser Beitrag zeigt Ihnen ‒ auch anhand eines Abrechnungsbeispiels ‒, auf welcher Grundlage Sie die Nr. 0070 GOZ abrechnen und in welchen begründeten Fällen Sie leistungsgerecht steigern können. |
Leistungsbeschreibung und Abrechnungsbestimmungen
Die Nr. 0070 GOZ ist berechnungsfähig für die Vitalitätsprüfung durch Kältetest (Kältespray), Wärmetest (erwärmtes Guttapercha) oder elektrischen Impuls.
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Leistung | Punkte | 1,0-fach | 2,3-fach | 3,5-fach |
Vitalitätsprüfung eines Zahnes oder mehrerer Zähne einschließlich Vergleichstest, je Sitzung | 50 | 2,81 Euro | 6,47 Euro | 9,84 Euro |
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