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  • · Aufbissbehelfe/Schienen

    Abrechnung von Therapieschienen in der GOZ

    Bild: ©Andrey Popov - adobe.stock.com

    von Yvonne Lindner, ZMV, Referentin, Geschäftsführerin AbrechnungPlus, Arnstadt, abrechnungplus.de

    | Therapieschienen werden in der Zahnarztpraxis heute für zahlreiche Indikationen verwendet. Aufbissbehelfe nach den Nrn. 7000 und 7010 GOZ gehören ebenso dazu wie weitere, analog zu berechnende Schienen. Dieser Beitrag zeigt, wie Aufbissbehelfe nach den Nrn. 7000 und 7010 GOZ abgerechnet werden, und gibt einen Überblick über weitere, analog zu berechnende Therapieschienen. |

    Aufbissbehelfe gemäß Nrn. 7000 und 7010 GOZ

    Therapeutische Aufbissbehelfe dienen der Unterbrechung der Okklusion und der Muskelentspannung. I. d. R. werden sie aus autopolymerisierendem Kunststoff oder im Tiefziehverfahren hergestellt. Die GOZ unterscheidet zwei Arten von Aufbissbehelfen ‒ mit und ohne adjustierte Oberfläche.

     

    • Aufbissbehelfe in der GOZ (* Beträge in Euro)
    GOZ
    Leistung
    Punkte
    1,0-fach*
    2,3-fach*
    3,5-fach*

    7000

    Eingliederung eines Aufbissbehelfs ohne adjustierte Oberfläche

    270

    15,19

    34,93

    53,15

    7010

    Eingliederung eines Aufbissbehelfs mit adjustierter Oberfläche

    800

    44,99

    103,49

    157,48