· Fachbeitrag · Aufbissbehelfe/Schienen
Langzeitprovisorium nach den Nrn. 7080 und 7090 GOZ: So rechnen Sie korrekt ab!
von Anita Koschny, Dental Consulting, Bayreuth
| Ein Langzeitprovisorium kann viele unterschiedliche Funktionen erfüllen und dementsprechend (optisch) sehr unterschiedlich gestaltet sein. Der folgende PA-Beitrag nennt mögliche Indikationen, stellt die Abrechnungsbestimmungen der Nrn. 7080 und 7090 GOZ vor und zeigt deren Umsetzung anhand zweier Abrechnungsbeispiele. |
Breites Indikationsspektrum
Die Versorgung eines Kiefers mit einem festsitzenden Langzeitprovisorium ist angezeigt, wenn besondere zahnmedizinische Gründe dies erfordern.
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