29.05.2019 · Fachbeitrag · Aufbissbehelfe/Schienen
Warum sind Teilleistungen zur Nr. 7090 GOZ (laborgefertigtes Provisorium, je Brückenglied) analog zu berechnen?
| Frage: „Mit großem Interesse habe ich Ihren Beitrag zur Abrechnung von Langzeitprovisorien nach den Nrn. 7080 und 7090 GOZ gelesen (PA 02/2019, Seite 9). Demnach sind Teilleistungen zur Nr. 7080 GOZ (Langzeitprovisorium) nach den Nrn. 2230, 2240, 5050 und 5060 GOZ berechnungsfähig, Teilleistungen zur Nr. 7090 GOZ (Brückenglied) aber analog. Gleiches habe ich auch im GOZ-Kommentar der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) gefunden. Warum gibt es für die Berechnung von Teilleistungen zur Nr. 7080 GOZ konkrete Gebührenziffern, für die Berechnung von Teilleistungen zur Nr. 7090 GOZ aber nicht?“ |
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