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  • · Fachbeitrag · Außervertragliche Leistungen

    Schnittstellen-Kommentar der KZBV: Was wurde geändert?

    von Christine Baumeister-Henning, Haltern am See, www.ch-baumeister.de

    | Der „Schnittstellen-Kommentar“ der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) hat das Ziel, eine genaue Grenze zwischen dem Leistungsanspruch des GKV-Versicherten und darüber hinausgehende Therapiealternativen zu ziehen. Der Kommentar nennt die Voraussetzungen zur Vereinbarkeit von Leistungen der GOZ für GKV-Versicherte neben vertragszahnärztlichen Leistungen. Die Kommentierung der GOZ-Nummern wurde mit der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) abgestimmt. Der „Schnittstellen-Kommentar“ liegt seit dem 1. Juni 2015 in überarbeiteter Fassung vor. In diesem Beitrag werden einige wichtige Änderungen vorgestellt. |

    Hintergrund: Die Grenzen des Leistungsanspruchs in der GKV

    Bei vertragszahnärztlichen Leistungen ist stets das Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 12 SGB V) zu beachten. Durch die Möglichkeit einer privaten Behandlungsvereinbarung steht aber auch dem GKV-Patienten das gesamte Spektrum moderner Zahnheilkunde zur Verfügung. In der Füllungstherapie sowie bei der Versorgung mit Kronen oder Zahnersatz bekommt er einen Anteil - die Sachleistung bzw. den Festzuschuss - von seiner Krankenkasse und kann dann die für ihn passende Versorgung frei wählen. In allen anderen Fällen muss er die Behandlung selbst bezahlen (Ausnahmen sind Verträge einzelner KZVen mit den Krankenkassen). Der GKV-Patient zahlt die Leistung selbst,

     

    • wenn sie nicht im BEMA enthalten ist (PZR, Implantate, FAL/FTL etc.);