· Fachbeitrag · Beratungen in der Zahnarztpraxis
Die richtige Abrechnung von Beratungsleistungen
von Anita Koschny, Dental Consulting, Münchsteinach
| Am Anfang jeder Behandlung steht bei Vorsorgeuntersuchungen die eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten mit Erhebung des Parodontalbefundes sowie dessen Aufzeichnung. Mit der Abrechnung der Leistungen befasst sich dieser Beitrag. |
Welche GOÄ-Positionen stehen der Praxis zur Verfügung?
Das sind im Einzelnen:
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Ä1 | Ä3 | Ä4 | Ä50 | ||||
1-fach 2,3-fach 3,5-fach | 4,66 Euro 10,72 Euro 16,31 Euro | 1-fach 2,3-fach 3,5-fach | 8,74 Euro 20,10 Euro 30,59 Euro | 1-fach 2,3-fach 3,5-fach | 12,82 Euro 29,49 Euro 44,87 Euro | 1-fach 2,3-fach 3,5-fach | 18,65 Euro 42,90 Euro 65,28 Euro |
Beratung eines Kranken, auch fernmündlich ... | Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung (mindestens 10 Minuten) ... | Erhebung der Fremdanamnese ... | Besuch, einschließlich Beratung und symptombezogene Untersuchung | ||||
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Zusätzlich sind Zuschläge zu den Beratungen berechnungsfähig: A (außerhalb der Sprechstunde); B (zwischen 20 bis 22 oder 6 bis 8 Uhr); C (zwischen 22 bis 6 Uhr); D (an Samstagen, Sonn- und Feiertagen) |
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