· BZÄK
Hygienepauschale: BZÄK rechnet mit 100 Mio. Euro Mehrumsatz
| Die vom 08.04.2020 bis zum 30.09.2020 befristete Hygienepauschale (PA 08/2020, Seite 1) dürfte in den deutschen Zahnarztpraxen für einen Mehrumsatz von 100 Mio. Euro sorgen. Das geht aus einer Hochrechnung der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hervor. |
Im Mai 2020 wurde die Pauschale mehr als 1 Mio. Mal genutzt, im Juni 2020 waren es 1,2 Mio. Mal. Für den August 2020 schätzte die BZÄK den monatlichen Mehrumsatz durch die Pauschale auf rd. 20 Mio. Euro.
MERKE | Im April 2020 hatten BZÄK, PKV-Verband und Beihilfe im Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen (PA 08/2019, Seite 5) mit dem Beschluss Nr. 34 die Hygienepauschale vereinbart und mit dem Beschluss Nr. 25 bis zum 30.09.2020 verlängert. Die Pauschale gilt für alle privat versicherten Patienten sowie für gesetzlich Versicherte mit Zusatzversicherung. Sie soll den durch die Coronapandemie bedingten Mehraufwand an Hygienemaßnahmen für Zahnarztpraxen auffangen. Für alle Behandlungen ab dem 08.04.2020 darf die Nr. 3010a GOZ zum 2,3-fachen Satz (14,23 Euro) berechnet werden. |