· Fachbeitrag · Chirurgie
Die Berechnung von Extraktionen vor dem Hintergrund anatomischer Besonderheiten
| Die Entfernung eines Zahnes gehört zu den häufigsten chirurgischen Eingriffen, die in einer zahnärztlichen Praxis durchgeführt werden und die Abrechnung ist in der Regel unproblematisch. Schwieriger kann es bei anatomischen Besonderheiten werden. Dieser Beitrag zeigt daher, wie Sie in solchen Fällen korrekt abrechnen und Honorarverluste vermeiden. |
Gründliche Abklärung der Erhaltungswürdigkeit erforderlich
Trotz umfangreicher und aufwendiger therapeutischer Maßnahmen kann nicht jeder Zahn erhalten werden. Um alle Möglichkeiten auszuschöpfen, erfolgt vor der Extraktion eine gründliche Untersuchung einschließlich röntgenologischer Abklärung der Erhaltungswürdigkeit. Auf diese Weise kann auch festgestellt werden, ob mit Komplikationen während der Entfernung zu rechnen ist. Hier spielen die anatomische Form und Beschaffenheit, die topographische Lage, die Struktur des Knochens sowie die Nähe zur Kieferhöhle, zu Nerven oder benachbarten Gefäßen eine entscheidende Rolle.
Die Abrechnung von Zahnextraktionen
Zur Extraktion stehen in der GOZ zunächst drei Positionen zur Verfügung: die Nr. 3000 für die Entfernung eines einwurzeligen Zahnes oder eines enossalen Implantats, die Nr. 3010 für die Entfernung eines mehrwurzeligen Zahnes und die Nr. 3020 für die Entfernung eines tief frakturierten oder tief zerstörten Zahnes. Zum Leistungsinhalt gehören neben der Entfernung des Zahnes die primäre Wundversorgung mit der Reinigung der Wunde und ggf. dem Glätten von Knochenkanten sowie der Blutstillung und dem Wundverschluss.
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