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  • · Diagnostik

    Abrechnung dreidimensionaler Bildgebungsverfahren in der Zahnmedizin

    Bild: ©HNFOTO - stock.adobe.com

    von ZMV Yvonne Lindner, Referentin, Geschäftsführerin AbrechnungPlus, Arnstadt, abrechnungplus.de

    | Gerade wegen der begrenzten Genauigkeit röntgenologischer Untersuchungen erhöht die dreidimensionale Bildgebung die Behandlungsqualität enorm. Angewendet werden analoge und digitale Bildgebungsverfahren, dreidimensionales Röntgen sowie Ultraschall- und Infrarotbilder. Dieser Beitrag erläutert verschiedene Verfahren zur 3-D-Diagnostik in der Zahnmedizin sowie deren korrekte Abrechnung. |

    GOÄ als Abrechnungsgrundlage

    Grundlage zur Abrechnung der im Folgenden beschriebenen Bildgebungsverfahren ist der für Zahnärzte geöffnete Teil der GOÄ. Wegen des hohen Sachkostenanteils ‒ bedingt durch den Einsatz komplexer Technologie ‒ gilt für die meisten Bildgebungsverfahren (hier: Abschnitt O. GOÄ) der sog. reduzierte Gebührenrahmen gemäß § 5 Abs. 3 GOÄ. Dieser ist bemessen nach dem 1,0-fachen bis 2,5-fachen Gebührensatz (Schwellenwert 1,8-fach).

     

    Alle in den folgenden Ausführungen genannten GOÄ-Positionen sind durch die allgemeinen Bestimmungen des BEMA-Z nicht für die vertragszahnärztliche Versorgung geöffnet. Sie sind daher mit gesetzlich versicherten Patienten nach § 8 Abs. 7 BMV-Z privat zu vereinbaren (PA 03/2019, Seite 13).