· Diagnostik
Zahnverschleiß-Screening, Kariesdetektion und CMD-Kurzcheck auskömmlich abrechnen
von Manuela Grossmann, BFS health finance GmbH, Dortmund
| In allen Bereichen der Zahnheilkunde sind die Möglichkeiten zur Erstellung einer Diagnose inzwischen sehr umfangreich. Aus fachlicher Sicht ist somit viel möglich, um Diagnosen zu sichern. Die zahlreichen Optionen der sogenannten Screenings werden in den Praxen allerdings nur selten angewandt. Wie sich die Rechnungsstellung für die nicht immer alltäglichen Behandlungsmethoden gestaltet, wird in diesem Beitrag erläutert. |
CMD-Kurzcheck
Im Praxisalltag fallen dysfunktionelle Störungen im Rahmen der eingehenden Untersuchung nur selten auf. Das liegt in erster Linie daran, dass es sich bei der eingehenden Untersuchung nach Nr. 0010 GOZ um eine sogenannte Grunduntersuchung handelt. Wenn Patienten nicht explizit über Beschwerden im Bereich der Kiefergelenke klagen, fallen diese häufig nicht auf. Um dem entgegenzuwirken, empfiehlt es sich, in regelmäßigen Abständen einen sogenannten CMD-Kurzcheck (auch CMD-Kurzbefund oder CMD-Screening), bei Neupatienten standardmäßig, neben der eingehenden Untersuchung durchzuführen.
Dieses CMD-Screening ist deutlich kompakter als die klinische Funktionsanalyse nach Nr. 8000 GOZ, führt aber nicht zu einer Diagnose, sondern dient dazu, die Wahrscheinlichkeit einer craniomandibulären Dysfunktion (CMD) zu ermitteln. Sofern eine Wahrscheinlichkeit festgestellt werden konnte, erfolgt im Anschluss die Durchführung einer klinischen Funktionsanalyse zur Sicherung einer Diagnose (vgl. CMD-Kurzbefund, Kommentar „BEMA und GOZ“ Liebold Raff und Wissing).
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