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  • · Fachbeitrag · Dokumentation

    Nr. 2030 GOZ (bMF): So dokumentieren Sie richtig

    von Sabine Schmidt, Deutsches Zahnärztliches Rechenzentrum (DZR), Stuttgart

    | Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen von Kavitäten (bMF) nach Nr. 2030 GOZ sind ein „Klassiker“ in der Zahnarztpraxis. Und doch passieren häufig Fehler in der Dokumentation: Viele Praxen dokumentieren nur, dass eine „bMF“ durchgeführt wurde, aber nicht, welche Art von besonderer Maßnahme es war und ob diese Maßnahme beim Füllen oder Präparieren zum Ansatz kam. Warum eine detaillierte Dokumentation wichtig ist und wie sie aussehen sollte, erklärt der folgende Beitrag. |

     

    Nr. 2030 GOZ bis zu achtmal pro Sitzung berechnungsfähig

    Dass die Nr. 2030 GOZ bis zu achtmal je Sitzung (viermal im Oberkiefer, viermal im Unterkiefer) berechnungsfähig ist, ergibt sich aus ihrem Leistungsinhalt.

     

    • Leistungsbeschreibung Nr. 2030 GOZ (Auszug)
    Leistung
    Punktzahl
    2,3-fach (Euro)

    „Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen von Kavitäten (z. B. Separieren, Beseitigen störenden Zahnfleisches, Stillung einer übermäßigen Papillenblutung), je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich“

     

    Die Leistung (...) ist je Sitzung für eine Kieferhälfte oder einen Frontzahnbereich höchstens einmal für besondere Maßnahmen beim Präparieren und höchstens einmal für besondere Maßnahmen beim Füllen von Kavitäten berechnungsfähig.

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