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  • · Fachbeitrag · Endodontie

    Prä-endodontischer Aufbau: Abrechnung?

    | Frage: „Wie oft ist der prä-endodontische Aufbau im Rahmen einer Wurzelkanalbehandlung abrechenbar: pro Sitzung oder pro Behandlungsablauf? Nach welchen Ziffern ist eine Analogabrechnung möglich (zum Beispiel Nr. 2195)? Erfolgt die Abrechnung nach § 2 Abs. 3 GOZ oder nach § 6 Abs. 1 GOZ?“ |

     

    Antwort: In den meisten Fällen sind Wurzelkanalbehandlungen die notwendige Folge einer Karies, die sich im Zahn ausgebreitet und ihngeschwächt hat. Oft geht dadurch derart viel Hartsubstanz verloren, dass nur noch dünne Außenlamellen vom Zahn zurückbleiben. Damit die restliche Substanz auch zwischen mehreren Behandlungssitzungen stabil bleibt, ist es angezeigt, schon zu Beginn einen soliden Aufbau am Restzahn zu befestigen, der einen guten Zugang zu den Wurzelkanälen gewährleistet.

     

    Darüber hinaus hat die DGZMK empfohlen, dass jede Wurzelbehandlung unter Kofferdam-Abdeckung erfolgen solle. Eine - weitere - Kontamination des Wurzelkanalsystems über Atemluft und Speichel, die beide Mikroorganismen enthalten, soll somit verhindert werden. Diese Abdeckung ist bei stark zerstörten Zahnkronen schwierig zu verankern und der prä-endodontische Aufbau stellt die einzige Möglichkeit dar, eine ausreichende Retention undAbdichtung zur Fixierung des Kofferdams sowie zur Führung der endodontischen Instrumente zu schaffen. In der Regel reicht ein Aufbau im Rahmen eines Behandlungsablaufs aus. Wird er erneuerungsbedürftig, kann die Leistung erneut berechnet werden. Eine mengenmäßige Begrenzung gibt es nicht.