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  • · Fachbeitrag · Endodontie

    Wiederholte Abnahme und Wiederbefestigung von Kronen im Rahmen der WKB berechenbar?

    von Dental-Betriebswirtin Birgit Sayn, ZMV, sayn-rechenart.de

    | Im Rahmen einer Wurzelkanalbehandlung (WKB) wird eine vorhandene Krone oftmals entfernt, die endodontische Behandlung wird vorgenommen und die Krone anschließend temporär wiederbefestigt ‒ dies wiederholt sich im Verlauf der einzelnen Behandlungssitzungen. In diesem Kontext stellen sich viele Praxisteams die Frage, ob die Entfernung und temporäre Wiederbefestigung der Krone mehrfach berechenbar ist. |

    Nr. 2290 GOZ ‒ Entfernung von Werkstücken

    Das Entfernen einer definitiven Versorgung wie Einlagefüllung, Krone, Brückenglied, Steg oder Ähnlichem aus Zahnkavitäten, von präparierten Zahnstümpfen, von Implantaten wird, ebenso wie das Trennen verlockter Konstruktionen sowie das Entfernen von Wurzelstiftkappen, Mesostrukturen oder Aufbauelemente von Implantaten, nach der Nr. 2290 GOZ berechnet. Darunter fallen sowohl zementierte als auch adhäsiv befestigte Rekonstruktionen. Das Abtrennen von Brückengliedern, Stegen oder anderen Verbindungselementen ist ebenfalls von dieser Leistungsnummer erfasst.

     

    • Nr. 2290 GOZ
    Leistung
    Punkte
    1,0-fach
    2,3-fach
    3,5-fach

    Entfernung einer Einlagefüllung, einer Krone, eines Brückenankers, Abtrennen eines Brückengliedes oder Steges oder Ähnliches

    180

    10,12 Euro

    23,28 Euro

    34,43 Euro