· Fachbeitrag · Endodontie
Wiederholte Abnahme und Wiederbefestigung von Kronen im Rahmen der WKB berechenbar?
von Dental-Betriebswirtin Birgit Sayn, ZMV, sayn-rechenart.de
| Im Rahmen einer Wurzelkanalbehandlung (WKB) wird eine vorhandene Krone oftmals entfernt, die endodontische Behandlung wird vorgenommen und die Krone anschließend temporär wiederbefestigt ‒ dies wiederholt sich im Verlauf der einzelnen Behandlungssitzungen. In diesem Kontext stellen sich viele Praxisteams die Frage, ob die Entfernung und temporäre Wiederbefestigung der Krone mehrfach berechenbar ist. |
Nr. 2290 GOZ ‒ Entfernung von Werkstücken
Das Entfernen einer definitiven Versorgung wie Einlagefüllung, Krone, Brückenglied, Steg oder Ähnlichem aus Zahnkavitäten, von präparierten Zahnstümpfen, von Implantaten wird, ebenso wie das Trennen verlockter Konstruktionen sowie das Entfernen von Wurzelstiftkappen, Mesostrukturen oder Aufbauelemente von Implantaten, nach der Nr. 2290 GOZ berechnet. Darunter fallen sowohl zementierte als auch adhäsiv befestigte Rekonstruktionen. Das Abtrennen von Brückengliedern, Stegen oder anderen Verbindungselementen ist ebenfalls von dieser Leistungsnummer erfasst.
| ||||
Leistung | Punkte | 1,0-fach | 2,3-fach | 3,5-fach |
Entfernung einer Einlagefüllung, einer Krone, eines Brückenankers, Abtrennen eines Brückengliedes oder Steges oder Ähnliches | 180 | 10,12 Euro | 23,28 Euro | 34,43 Euro |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig