· Fachbeitrag · Erstattungsprobleme
Kostenvoranschlag für privat versicherte Patienten ‒ was kann und was sollte enthalten sein?
von Jana Brandt, ZMV, Abrechnungsbetreuung, Sangerhausen
| Die Bereitschaft, umfassenderen Therapien zuzustimmen, lässt nach. Patienten mit privater Versicherung entscheiden sich schon lange nicht mehr so spontan für eine Behandlung, wie es „früher“ einmal war. Zum einen ist der finanzielle Spielraum bei vielen enger geworden und zum anderen tragen Erstattungsprobleme dazu bei, dass Patienten vorsichtiger sind. Insofern wird immer öfter nach den Kosten gefragt, abgewogen und dann entschieden. |
Aufklärungspflicht
Gemäß Patientenrechtegesetz sind wir verpflichtet, über die Kosten einer Behandlung aufzuklären. Daraus ergibt sich auch die Aufklärung über mögliche Erstattungsprobleme, sofern diese bekannt sind. Dieser Aspekt wird häufig aufgrund der engen Terminierung als Belastung empfunden, zudem viele Behandler auch ungern über Kosten reden. Das sollte sich ändern, denn mit einer optimalen Kostenaufklärung erreichen Sie den Patienten an einem für ihn wichtigen Punkt und signalisieren Professionalität.
Nur optimal aufgeklärte Patienten, ausgestattet mit einem transparenten und umfassenden Kostenvoranschlag, sichern Ihnen
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