· Fachbeitrag · Faktorsteigerung
GOZ Begründungen: Allgemeine zahnärztliche Leistungen & Voraussetzungen
von Anita Göbel, Hummeltal, dental-consulting.net
| In den letzten Jahren sind die Betriebs-, Material-, Personal- und Raumkosten enorm gestiegen. Wirtschaftliches Arbeiten ist zu den Kassen- und Regelsätzen der GOZ/GOÄ faktisch nicht mehr möglich. Ein trauriges Fazit für die Zahnärzteschaft, insbesondere für diejenigen, die bisher noch standhaft versucht haben, die Kosten für Patienten moderat zu halten. Dennoch: Haben Sie keine Scheu Ihren wirtschaftlichen Verpflichtungen auskömmlich nachzukommen und versuchen Sie, GOZ-Rechnungen so zu gestalten, dass Sie Ihren Praxisstundensatz (unbedingt beim Steuerberater erfragen!) abrechnen können. |
Hemmungen bei Faktorerhöhungen sind unberechtigt
Noch immer gibt es in einer Vielzahl von Zahnarztpraxen große Hemmungen, den 3,5-fachen Satz bei der Abrechnung in Ansatz zu bringen. Oftmals wird der Höchstsatz mit der Angst betrachtet, „gierig“ zu sein und den Patienten „auszunehmen”. Auch gefürchtet: Rückfragen von Kostenerstattern und Ärger mit den Patienten. Doch schauen wir einmal auf die fachärztlichen Kolleginnen und Kollegen; hier ein Auszug meiner aktuellen persönlichen Arztrechnungen ‒ bei einem Großteil wurde bei den überwiegenden Leistungen der Höchstsatz berechnet:
- Gynäkologische Vorsorgeuntersuchung, Dauer ca. 30 min (davon 15 bei Arzt): 399,59 Euro (Stundensatz: 799,18 Euro)
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