· Festzuschüsse
Privatliquidation von Wiederherstellungen ohne Festzuschussanspruch
von Dental-Betriebswirtin Birgit Sayn, ZMV, sayn-rechenart.de
| Gesetzlich versicherte Patienten haben seit dem 01.01.2005 auch bei Wiederherstellungen Anspruch auf einen Festzuschuss. Doch im Praxisalltag gibt es immer wieder Situationen, wo die Wiederherstellung nicht mehr wirtschaftlich ist. Wünscht der Patient dennoch eine Wiederherstellung und/oder Erweiterung, ist dies privat zu liquidieren und daher schriftlich ‒ nach entsprechender Aufklärung ‒ zu vereinbaren |
Wiederherstellungen von Prothesen
Es spielt im System der befundbezogenen Festzuschüsse keine Rolle, aus welchem Grund ein herausnehmbarer oder kombiniert festsitzender-herausnehmbarer Zahnersatz wiederherstellungsbedürftig ist, ob also z. B.
- eine Gussklammer frakturiert oder
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