· Fachbeitrag · Festzuschusssystem
Der Umgang mit Direktabrechnungen bei andersartigen Versorgungen
von Anita Koschny, Dental Consulting, Münchsteinach
| Was genau ist eine Direktabrechnung und wie erkenne ich, ob es sich um andersartige Leistungen handelt? Damit befasst sich dieser Beitrag. |
Die andersartige Versorgung
Während bei Regel- und gleichartigen Versorgungen die Festzuschüsse über die KZV abgerechnet werden, findet bei der andersartigen Versorgung eine Direktabrechnung zwischen Zahnarzt und Patient statt. Der Zahlungsanspruch des Zahnarztes resultiert in diesem Fall aus der GOZ und richtet sich direkt an den Patienten. Ist beispielsweise eine Teilprothese die Regelversorgung (herausnehmbar), der Patient entscheidet sich aber für Implantate (festsitzend), so liegt eine Andersartigkeit (festsitzend statt herausnehmbar) in der Versorgung vor.
Der Heil- und Kostenplan (HKP)
Vor Beginn einer prothetischen Behandlung hat der Vertragszahnarzt einen HKP zu erstellen. Er besteht seit 2005 aus 2 Teilen: Teile 1 und 2. Der erste HKP ist unabhängig von der Versorgungsform kostenfrei zu erstellen. Der HKP Teil 1 enthält u. a. den zahnmedizinischen Befund, die Regelversorgung und die tatsächlich geplante Versorgung. Für die tatsächlich geplante Versorgung sind Art, Umfang und Kosten der Versorgung anzugeben. Teil 2 des HKP muss ausgefüllt werden, wenn gleich- oder andersartige Leistungen geplant sind.
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