· Fachbeitrag · Funktionsanalyse
Funktionsanalytische Leistungen unter der Lupe ‒ die 8000er Ziffern im Detail
von Isabel Baumann, Mülsen, www.praxiskonzept-baumann.de
| Um versteckte funktionelle Störungen des Kausystems zu erkennen, können funktionsanalytische- bzw. funktionstherapeutische Leistungen (FAL/FTL) nach den GOZ-Nrn. 8000 ff. notwendig sein. Auch als vorbereitende Maßnahmen vor der Anfertigung von Zahnersatz oder Knirscherschienen werden FAL/FTL-Maßnahmen durchgeführt. In diesem Beitrag werden die 8000er Positionen näher erläutert und Besonderheiten der Abrechnung aufgezeigt. |
Die zahnärztliche Funktionsdiagnostik
Kapitel J der GOZ regelt die Berechnung von FAL/FTL-Leistungen. Im Mittelpunkt der Diagnose und Behandlung stehen eine präzise Abdrucknahme und Modellherstellung mit Darstellung in einem Kausimulator sowie die exakte Bissregistrierung und die Aufzeichnung der Gelenkbewegungen (Axiografie). FAL-Leistungen sollten daher Grundlage jeder zahnmedizinischen Behandlung sein. Insbesondere bei der Versorgung mit Zahnimplantaten, Teleskop- und Totalprothesen sowie bei kieferorthopädischen Behandlungen ist die Funktionsdiagnose ein wichtiger Arbeitsschritt bei der Umsetzung von kompletten ästhetisch-funktionellen Rekonstruktionen.
Die 8000er Ziffern im Detail
Nachfolgend werden Hinweise zur Abrechnung der 8000er Ziffern gegeben.
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