· Fachbeitrag · Funktionstherapie
CMD: Berechnung von funktionsanalytischen und funktionstherapeutischen Leistungen
von Yvonne Lindner, ZMV, Jena, www.dentalcheck-thueringen.de
| Vor jeder prothetischen Versorgung gehört ein Screening des Patienten auf Craniomandibuläre Dysfunktion (CMD) zum zahnmedizinischen Standard ( PA 01/2019, Seite 2 ). Dieser Beitrag zeigt auf, wie Sie Funktionsfälle per Screening erkennen, welche funktionsdiagnostischen und -therapeutischen Verfahren zur Verfügung stehen und wie Sie diese abrechnen. |
CMD-Screening als Elementaruntersuchung
Ähnlich wie beim Parodontalen Screening Index (PSI) erfüllt das CMD-Screening alle forensischen Vorgaben zur Ermittlung eines behandlungsnotwendigen Funktionsfalls. Nicht alle Patienten sind typische Funktionsfälle und weisen eine Therapiebedürftigkeit auf.
Obwohl das Screening weder Material- und Laborkosten verursacht noch mit hohem zeitlichem Aufwand verbunden ist, gehört es nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Dennoch ist der Zahnarzt verpflichtet, ergänzend zur zahnärztlichen Basisdiagnostik elementare funktionsanalystische Untersuchungen durchzuführen und darauf aufbauend die Funktion des Kauorgans zu beurteilen. Der Versichertenstatus des Patienten spielt dabei keine Rolle.
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