· Fachbeitrag · Gesetzgebung
Bundeskabinett beschließt GOZ-Novelle!
| Der viel diskutierte Referentenentwurf zur Novellierung der GOZ ist am 21. September 2011 vom Bundeskabinett verabschiedet worden. Im Vergleich zum Referentenentwurf haben sich noch einige Veränderungen ergeben, die von der Zahnärzteschaft kritisch gesehen wurden. Leider ist der Punktwert nicht mehr angehoben worden. Zwar muss der Bundesrat am 4. November noch zustimmen, hiervon ist aber auszugehen. Dieser Beitrag gibt einen kurzen Überblick über die wichtigsten Modifikationen im Vergleich zum Referentenentwurf. |
Neuformulierung des „Zielleistungsprinzips“ (§ 4 Abs. 2)
Das Zielleistungsprinzip, das in der Praxis immer wieder zu Diskussionen mit privaten Kostenträgern führt, wurde deutlich entschärft:
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Eine Leistung ist methodisch notwendiger Bestandteil einer anderen Leistung, wenn sie erbracht wird, um die andere Leistung (Zielleistung) nach den Regeln der zahnärztlichen Kunst erbringen zu können. | Eine Leistung ist methodisch notwendiger Bestandteil einer anderen Leistung, wenn sie inhaltlich von der Leistungsbeschreibung der anderen Leistung (Zielleistung) umfasst und auch in deren Bewertung berücksichtigt worden ist. |
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