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  • · Fachbeitrag · GOÄ-Abrechnung

    Häufige GOÄ-Leistungen in der Zahnarztpraxis: Neuer Kommentar der Bundeszahnärztekammer

    von Sabine Schmidt, Deutsches Zahnärztliches Rechenzentrum (DZR GmbH)

    | Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat jetzt die am häufigsten in der Zahnarztpraxis verwendeten GOÄ-Leistungen kommentiert (Stand: September 2017). Im Vorwort weist sie darauf hin, dass weiterhin nicht klar sei, wann die neue GOÄ in Kraft tritt. Im ersten Teil wird erläutert, unter welchen Bedingungen die GOÄ-Nrn. 1, 2, 3, 4, 5 und 6 berechenbar sind. |

    GOÄ-Nrn. 1 bis 6: Was ist bei der Abrechnung zu beachten?

    Nachfolgend werden zunächst die jeweiligen Leistungslegenden zitiert und anschließend die Besonderheiten bei der Abrechnung erläutert.

     

    • GOÄ-Nr. 1

    Beratung ‒ auch mittels Fernsprecher