· Fachbeitrag · Honorargestaltung
So finden Sie den angemessenen Multiplikator!
von Angelika Schreiber, Hockenheim
| In der GOZ 2012 sind nicht nur die Gebühren für zahnärztliche Leistungen abgebildet; die Paragrafen enthalten auch genaue Vorgaben dazu, wie die Bemessungskriterien ermittelt werden. Dieser Beitrag enthält wichtige Hinweise dazu, wie der angemessene Multiplikator ermittelt werden kann. |
Wie lauten die Vorgaben in der GOZ?
Die Gebühren werden „nach dem Einfachen bis Dreieinhalbfachen des Gebührensatzes“ festgelegt. Innerhalb des Gebührenrahmens „sind die Gebühren unter Berücksichtigung der Schwierigkeit und des Zeitaufwandes der einzelnen Leistung sowie der Umstände bei der Ausführung nach billigem Ermessen zu bestimmen“ (§ 5 Abs. 2 GOZ). „Der 2,3-fache Gebührensatz bildet die nach Schwierigkeit und Zeitaufwand durchschnittliche Leistung ab; ein Überschreiten dieses Gebührensatzes ist nur zulässig, wenn Besonderheiten der in Satz 1 genannten Bemessungskriterien dies rechtfertigen; Leistungen mit unterdurchschnittlichem Schwierigkeitsgrad oder Zeitaufwand sind mit einem niedrigeren Gebührensatz zu berechnen“ (§ 5 Abs. 2 GOZ).
Der Faktor 2,3 bildet den Durchschnitt ab, aber was ist das?
Wenn also Faktor 2,3 den Durchschnitt abbildet, sollte die Liquidation einer zahnärztlichen Behandlung nur dann durchgängig den Faktor 2,3 aufweisen, wenn es sich vom Beginn bis zum Abschluss um eine Behandlung mit völlig durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad und Zeitaufwand handelt. Bei allen anderen Behandlungen sollte der Faktor der einzelnen Leistungen dem jeweiligen Schwierigkeitsgrad angepasst werden.
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