· Honoraroptimierung
Optisch-elektronische Abformung gemäß Nr. 0065 GOZ: So dokumentieren Sie richtig
von Sabine Schmidt, Deutsches Zahnärztliches Rechenzentrum (DZR), Stuttgart
| Die Digitalisierung in der Zahnarztpraxis betrifft mittlerweile auch die Herstellung von Zahnersatz. So werden z. B. für Versorgungen aus Zirkonoxid die betroffenen intraoralen Strukturen digital abgeformt. Diese Leistung ist nach Nr. 0065 GOZ berechnungsfähig. Eine vollständige Dokumentation beugt unnötigen Honorarverlusten vor. |
Leistungsinhalt und Abrechnungsbestimmungen
Leistungsinhalt der Nr. 0065 GOZ sind neben der optisch-elektronischen Abformung vorbereitende bzw. begleitende Maßnahmen wie Trocknung und Puderung der Oberfläche, digitale Bissregistrierung sowie elektronische Archivierung der Daten.
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Leistung | Punkte | 1,0-fach | 2,3-fach | 3,5-fach |
Optisch-elektronische Abformung einschließlich vorbereitender Maßnahmen, einfache digitale Bissregistrierung und Archivierung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich | 80 | 4,50 Euro | 10,35 Euro | 15,75 Euro |
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