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  • · Honoraroptimierung

    Optisch-elektronische Abformung gemäß Nr. 0065 GOZ: So dokumentieren Sie richtig

    Bild: ©HNFOTO - stock.adobe.com

    von Sabine Schmidt, Deutsches Zahnärztliches Rechenzentrum (DZR), Stuttgart

    | Die Digitalisierung in der Zahnarztpraxis betrifft mittlerweile auch die Herstellung von Zahnersatz. So werden z. B. für Versorgungen aus Zirkonoxid die betroffenen intraoralen Strukturen digital abgeformt. Diese Leistung ist nach Nr. 0065 GOZ berechnungsfähig. Eine vollständige Dokumentation beugt unnötigen Honorarverlusten vor. |

     

    Leistungsinhalt und Abrechnungsbestimmungen

    Leistungsinhalt der Nr. 0065 GOZ sind neben der optisch-elektronischen Abformung vorbereitende bzw. begleitende Maßnahmen wie Trocknung und Puderung der Oberfläche, digitale Bissregistrierung sowie elektronische Archivierung der Daten.

     

    • Nr. 0065 GOZ: Inhalt und Bewertung
    Leistung
    Punkte
    1,0-fach
    2,3-fach
    3,5-fach

    Optisch-elektronische Abformung einschließlich vorbereitender Maßnahmen, einfache digitale Bissregistrierung und Archivierung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich

    80

    4,50 Euro

    10,35 Euro

    15,75 Euro