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    Subgingivale medikamentöse Lokalapplikation nach Nr. 4025 GOZ: So dokumentieren Sie richtig

    Bild: ©topshots - stock.adobe.com

    von Sabine Schmidt, Deutsches Zahnärztliches Rechenzentrum (DZR), Stuttgart

    | Professionelle Zahnreinigungen, Zahnsteinentfernungen und Parodontalbehandlungen werden in fast allen Zahnarztpraxen durchgeführt. Die Grundleistungen werden i. d. R. auch gut dokumentiert. Die Dokumentation von Begleitleistungen gerät jedoch oft in Vergessenheit. Zu einer häufig erbrachten Begleitleistung gehört die subgingivale Lokalapplikation antibakterieller Medikamente. Sie wird nach Nr. 4025 GOZ berechnet. |

     

    Inhalt und Abrechnungsbestimmungen

    Die Nr. 4025 GOZ wurde mit der Novellierung der GOZ im Jahr 2012 eingeführt. Sie ist berechnungsfähig, wenn ein antibakterielles Medikament (z. B. CHX) subgingival in den Zahnfleischsaum eingebracht wird.

     

    • Nr. 4025 GOZ: Inhalt und Bewertung
    Leistung
    Punkte
    1,0-fach
    2,3-fach
    3,5-fach

    Subgingivale medikamentöse antibakterielle Lokalapplikation, je Zahn

    Die verwendeten antibakteriellen Materialien sind gesondert berechnungsfähig.

    15

    0,84 Euro

    1,94 Euro

    2,95 Euro