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  • · Fachbeitrag · Interdisziplinäre Zusammenarbeit

    Zusammenarbeit von Zahnarzt und Diabetologe: Voraussetzungen und Abrechnung der Leistungen

    von Elke Schilling, Langelsheim

    | Die Zahlen sind dramatisch: Unter Erwachsenen leiden 52 bis 75 Prozent an einer Parodontitis. Nur 3 Prozent davon werden erkannt und behandelt! In Deutschland gibt es 4 Mio. Menschen, die an Diabetes erkrankt sind. Und auch diese Zahl steigt aufgrund des demographischen Wandels. Die interdisziplinäre Wechselwirkung zwischen Parodontitis und Diabetes wird seit über 40 Jahren erforscht und ist mittlerweile wissenschaftlich bestätigt. Um diesen Patientengruppen eine ganzheitliche Versorgung zu ermöglichen, sollten die betroffenen Ärztegruppen eine Zusammenarbeit anstreben. |

    Breiteres Behandlungsspektrum, mehr Dienstleistungen

    Die Zahnarztpraxen stehen heute im Wandel zu modernen Dienstleistungsunternehmen. Für die interdisziplinäre Behandlung ist ein enger Kontakt zwischen Zahnarzt und dem behandelndem Hausarzt bzw. Diabetologen erforderlich. Der Patient sollte über den bi-direktionalen Zusammenhang zwischen Diabetes mellitus und Parodontitis aufgeklärt werden. Konsiliarische Erörterungen zwischen den beteiligten Ärzten zu den Befunden, Therapien und Behandlungsergebnissen stehen bei dieser Zusammenarbeit im Vordergrund.

    Was bedeutet das für die zahnärztliche Praxis?

    Nicht nur eingehende Untersuchungen inklusive PSI und Röntgenaufnahmen oder PZR-Behandlungen gewinnen an Bedeutung, sondern auch der gesamteBehandlungsbereich rund um Prophylaxe und Parodontologie. Das Behandlungsspektrumwird breiter, diagnostische Verfahren nehmen zu. Moderne Behandlungsmethoden wie die Ozontherapie oder die photodynamische Therapie, die gut an aus- bzw. fortgebildetes Personal delegiert werden können, kommen zum Einsatz. Mikrobiologische Tests oder Laserbehandlungen zählen ebenfalls dazu. Diese Leistungen sind nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen, sie müssen vom Patienten selbst bezahlt werden.