· Fachbeitrag · Interimsversorgung
Interimsersatz mit eigenem extrahierten Zahn als Lückenersatz: Vorgehensweise und Abrechnung
von Kirsten Schmidt, Betriebswirtin für Management im Gesundheitswesen
| Eine häufig in der Praxis durchgeführte provisorische Versorgung besteht darin, einen extrahierten Zahn für die Interimsversorgung zu verwenden. Der folgende Beitrag befasst sich mit der Abrechnung dieser Übergangsversorgung. |
Die Vorgehensweise
Vor der Extraktion wird ein Silikonabdruck in der entsprechenden Region genommen. Der extrahierte Zahn wird an der Wurzelspitze bis auf Gingivaniveau gekürzt und geglättet. Den Zahn legt man in den Silikonwall, damit er für die weitere Versorgung optimal fixiert ist. Von lingual wird eine Auflage eingeschliffen, dann angeätzt und ein kleines Metallband (Ribbond) an der Auflagefläche adhäsiv befestigt. Nun erfolgt eine Trockenlegung der Nachbarzähne. Die jeweiligen Nachbarzähne werden von lingual angeätzt. Der Zahn wird in die Lücke eingegliedert, das Metallband von lingual über die angeätzten Flächen gelegt und adhäsiv befestigt. Abschließend erfolgt eine Versiegelung der Konstruktion mit einem Flowmaterial.
Diese Alternativversorgung zum herkömmlichen Interimsersatz ist nur für eine Spanne im Frontzahnbereich OK/UK geeignet. Sie kann auch mit einem konfektionierten Kunststoffzahn gefertigt werden. Diese Versorgung ist durchaus für mehrere Monate tragbar.
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