· Fachbeitrag · Kinderzahnheilkunde
Beispiele: Wie rechnet man die Behandlung eines Kindes ab?
von Sabine Rahmann, Hamburg
| Immer mehr Zahnarztpraxen spezialisieren sich auf die Kinderzahnheilkunde. Um auf Kinder sensibel eingehen zu können, bedarf es jedoch viel Zeit und Geduld. Hier ist Einfühlungsvermögen gefragt, denn der erste Zahnarztbesuch wird ein Kind prägen. |
Der erste Besuch des Kindes
Der richtige Einstieg beim ersten Zahnarztbesuch ist sehr hilfreich, um dem Kind ein positives Gefühl zu geben. Die kleinen Patienten sollten spielerisch an die Prophylaxe und an die Behandlung herangeführt werden, denn von Natur aus sind Kinder sehr neugierig. Der erste Besuch sollte ein Routinebesuch sein. Der Anamnesebogen ist speziell auf die Bedürfnisse von Kindern erstellt (z. B. Ernährungsgewohnheiten oder Probleme bei der Geburt).
Ganz wichtig ist es bei Kindern, die Einverständniserklärung der Eltern bzw. des Erziehungsberechtigten vor der Behandlung einzuholen. Dabei sollte man sich mit dem folgenden Passus absichern: Unterschreibt ein Elternteil allein, erklärt er mit seiner Unterschrift zugleich, dass ihm das Sorgerecht allein zusteht oder dass er im Einverständnis mit dem anderen Elternteil handelt. Nach § 1357 BGB wird auch der andere Elternteil im Rahmen angemessener Deckung des Lebensbedarfs zu Unterhalt und Fürsorge verpflichtet (siehe dazu den Beitrag „Was ist bei der Behandlung von Minderjährigen in der Zahnarztpraxis zu beachten?“ vom Dezember 2013 auf der PA-Website).
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