· Fachbeitrag · Kinderzahnheilkunde
Eingliederung einer konfektionierten Krone nach Nr. 2250 GOZ richtig abrechnen
von Anita Koschny, Dental Consulting, Münchsteinach
| Ist ein Milchzahn stark zerstört (z. B. durch tiefe Karies, Fraktur oder Unfall) bzw. unvollständig ausgebildet, reicht eine herkömmliche Zahnfüllung zur funktionellen Wiederherstellung nicht aus. In diesem Fall kann der Zahn mit einer Milchzahnkrone erhalten werden. Deren Eingliederung wird nach Nr. 2250 GOZ abgerechnet. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die Eigenschaften dieser Versorgung, erläutert die Abrechnungsvorgaben laut GOZ und illustriert die Abrechnung an einem Beispiel. |
Besondere Eigenschaften konfektionierter Kronen
Konfektionierte Kronen gibt es in verschiedenen Größen, sodass für jeden Milchzahn die passende Größe ausgewählt und angepasst werden kann. Die einfachste Variante sind konfektionierte Stahlkronen. Diese bestehen meist aus Chrom-Nickel-Stahl-Legierungen und werden nach gründlicher Kariesentfernung und Präparation des Milchzahns mit Zement auf dem Zahn befestigt.
Konfektionierte Kronen sorgen für eine gute Kaufunktion, den Erhalt des Zahnes als Platzhalter für bleibende Zähne, die Wiederherstellung des Zahnes und für die Retentionssteigerung bei Kinderprothesen. Besondere Vorteile von konfektionierten Kronen sind ihre hohe Haltbarkeit und der geringere Zeitaufwand: Das Anpassen und Einsetzen einer konfektionierten Krone nimmt weniger Zeit in Anspruch und ist einfacher zu handhaben als die adäquate Versorgung mit einer großen Kunststofffüllung. Kleine Patienten können sich nur kurzzeitig auf eine Behandlung konzentrieren und die nötige Geduld aufbringen. Ggf. ist eine Behandlung unter Vollnarkose indiziert.
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