· Fachbeitrag · Konservierende Leistungen
Nr. 2290 GOZ (EKr): So dokumentieren Sie richtig
von Sabine Schmidt, Deutsches Zahnärztliches Rechenzentrum (DZR), Stuttgart
| Die Entfernung von Einlagefüllungen, Kronen und Brückenankern nach Nr. 2290 GOZ wird täglich in Zahnarztpraxen durchgeführt. Diese Leistung ist jedoch auch zusätzlich berechnungsfähig für das „Abtrennen eines Brückengliedes oder Steges oder anderen Verbindungselementen“ (GOZ-Kommentar der Bundeszahnärztekammer [BZÄK], Oktober 2018, Seite 88). Voraussetzung dafür ist eine sorgfältige Dokumentation. Bedingt durch Nichtwissen entsteht häufig ein erheblicher Honorarverlust. Wie die korrekte Dokumentation aussieht, erklärt der folgende Beitrag. |
Abrechnungsbestimmungen
Die Nr. 2290 GOZ kann in derselben Behandlungsregion mehrfach berechnet werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch (abgesehen von der entsprechenden Erbringung der Leistung), dass die jeweiligen Trennstellen bzw. Entfernungen von Kronen getrennt dokumentiert werden.
In der Karteikarte zu dokumentieren sind der Zahn/die Behandlungsregion, die Anzahl der entfernten Kronen, Inlays, Brückenanker, Trennstellen o. Ä. sowie die Schwierigkeit bei der Durchführung der Leistung.
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