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  • · Konservierende Leistungen

    Überkappungen nach den Nrn. 2330, 2340 GOZ: So bilden Sie höheren Aufwand angemessen ab

    Bild: ©MQ-Illustrations - stock.adobe.com

    von Anita Koschny, Dental Consulting, Bayreuth, dental-consulting.net

    | Viele Leistungen in der GOZ sind unterbewertet. Um für den Aufwand zur Leistungserbringung ein angemessenes Honorar zu erzielen, gilt es, einen ausreichend hohen Steigerungsfaktor zu wählen. Ein klassisches Beispiel hierfür sind direkte und indirekte Überkappungen nach den Nrn. 2330 und 2340 GOZ. |

    Leistungsinhalt und Abrechnungsbestimmungen

    Die indirekte und die direkte Überkappung sind sich auf den ersten Blick sehr ähnlich, unterscheiden sich aber bzgl. Indikation und Ausführung.

     

    Bild: IWW

    Die indirekte Überkappung wird nach Nr. 2330 GOZ, die direkte Überkappung nach Nr. 2340 GOZ abgerechnet.