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  • · Fachbeitrag · Kostenerstattung

    Die Gestaltung der Steigerungsfaktoren, Teil 8: chirurgische Leistungen

    von Sabine Schmidt, Deutsches Zahnärztliches Rechenzentrum (DZR GmbH)

    | Dieser Teil befasst sich mit weiteren chirurgischen Leistungen (GOZ-Nrn. 3060 bis 3130). In der Tabelle stellen wir die folgenden Faktoren gegenüber: Faktor bei Berechnung des 1,0/2,3/3,5-fachen Gebührensatzes; Ø des Faktors laut KZBV-Jahrbuch 2016; Ø des bundesweit angesetzten Faktors laut BenchmarkPro Professional DZR GmbH. |

     

    GOZ-Nr.
    Leistungstext
    Faktor 1,0
    Faktor 2,3
    Faktor 3,5
    KZBV - Jahrbuch 2016
    BenchmarkPro Professional DZR GmbH

    3060

    Stillung einer Blutung durch Abbinden oder Umstechen des Gefäßes oder durch Knochenbolzung

    7,87

    18,11

    27,56

    2,4

    2,7

    Das BEMA-Niveau der 37 wird erst erreicht bei Berechnung des 3,9-fachen Gebührensatzes.

    3070

    Exzision von Schleimhaut oder Granulationsgewebe, als selbstständige Leistung

    2,53

    5,82

    8,86

    2,3

    2,5

    Das BEMA-Niveau der 49 wird erst erreicht bei Berechnung des 4,1-fachen Gebührensatzes.

    3080

    Exzision einer Schleimhautwucherung größeren Umfangs (z. B. lappiges Fibrom, Epulis)

    8,44

    19,40

    29,53

    2,3

    2,6

    Das BEMA-Niveau der 50 wird erst erreicht bei Berechnung des 4,6-fachen Gebührensatzes.

    3090

    Plastischer Verschluss einer eröffneten Kieferhöhle

    20,81

    47,86

    72,83

    2,3

    2,7

    Das BEMA-Niveau der 51a wird erst erreicht bei Berechnung des 4,0-fachen Gebührensatzes.

    3100

    Plastische Deckung im Rahmen einer Wundversorgung einschließlich einer Periostschlitzung, je Operationsgebiet (Raum einer zusammenhängenden Schnittführung)

    15,19

    34,93

    53,15

    2,3

    2,6

    3110

    Resektion einer Wurzelspitze an einem Frontzahn

    25,87

    59,50

    90,55

    2,3

    3,0

    Das BEMA-Niveau der 54a wird erst erreicht bei Berechnung des 2,9-fachen Gebührensatzes.

    3120

    Resektion einer Wurzelspitze an einem Seitenzahn

    32,62

    75,03

    114,17

    3,2

    3,1

    Das BEMA-Niveau der 54b wird erst erreicht bei Berechnung des 3,1-fachen Gebührensatzes.

    3130

    Hemisektion und Teilextraktion eines mehrwurzeligen Zahns

    15,75

    36,22

    55,12

    2,3

    3,8

    Das BEMA-Niveau der 47b wird erst erreicht bei Berechnung des 4,8-fachen Gebührensatzes.

    3140

    Reimplantation eines Zahns einschließlich einfacher Fixation

    30,93

    71,15

    108,27

    2,56

    2,4

    Das BEMA-Niveau der 55 wird erst erreicht bei Berechnung des 2,4-fachen Gebührensatzes.

     

     

    Eine Hilfestellung bei der Formulierung bietet ein für die Praxis individuell erstellter Begründungskatalog. Nachfolgend erhalten Sie zu o. g. Leistungen beispielhafte Begründungen (Quelle: Begründungsmanager DZR GmbH).