· Fachbeitrag · Kostenerstattung
Die Gestaltung der Steigerungsfaktoren, Teil 8: chirurgische Leistungen
von Sabine Schmidt, Deutsches Zahnärztliches Rechenzentrum (DZR GmbH)
| Dieser Teil befasst sich mit weiteren chirurgischen Leistungen (GOZ-Nrn. 3060 bis 3130). In der Tabelle stellen wir die folgenden Faktoren gegenüber: Faktor bei Berechnung des 1,0/2,3/3,5-fachen Gebührensatzes; Ø des Faktors laut KZBV-Jahrbuch 2016; Ø des bundesweit angesetzten Faktors laut BenchmarkPro Professional DZR GmbH. |
GOZ-Nr. | Leistungstext | Faktor 1,0 | Faktor 2,3 | Faktor 3,5 | KZBV - Jahrbuch 2016 | BenchmarkPro Professional DZR GmbH |
3060 | Stillung einer Blutung durch Abbinden oder Umstechen des Gefäßes oder durch Knochenbolzung | 7,87 | 18,11 | 27,56 | 2,4 | 2,7 |
Das BEMA-Niveau der 37 wird erst erreicht bei Berechnung des 3,9-fachen Gebührensatzes. | ||||||
3070 | Exzision von Schleimhaut oder Granulationsgewebe, als selbstständige Leistung | 2,53 | 5,82 | 8,86 | 2,3 | 2,5 |
Das BEMA-Niveau der 49 wird erst erreicht bei Berechnung des 4,1-fachen Gebührensatzes. | ||||||
3080 | Exzision einer Schleimhautwucherung größeren Umfangs (z. B. lappiges Fibrom, Epulis) | 8,44 | 19,40 | 29,53 | 2,3 | 2,6 |
Das BEMA-Niveau der 50 wird erst erreicht bei Berechnung des 4,6-fachen Gebührensatzes. | ||||||
3090 | Plastischer Verschluss einer eröffneten Kieferhöhle | 20,81 | 47,86 | 72,83 | 2,3 | 2,7 |
Das BEMA-Niveau der 51a wird erst erreicht bei Berechnung des 4,0-fachen Gebührensatzes. | ||||||
3100 | Plastische Deckung im Rahmen einer Wundversorgung einschließlich einer Periostschlitzung, je Operationsgebiet (Raum einer zusammenhängenden Schnittführung) | 15,19 | 34,93 | 53,15 | 2,3 | 2,6 |
3110 | Resektion einer Wurzelspitze an einem Frontzahn | 25,87 | 59,50 | 90,55 | 2,3 | 3,0 |
Das BEMA-Niveau der 54a wird erst erreicht bei Berechnung des 2,9-fachen Gebührensatzes. | ||||||
3120 | Resektion einer Wurzelspitze an einem Seitenzahn | 32,62 | 75,03 | 114,17 | 3,2 | 3,1 |
Das BEMA-Niveau der 54b wird erst erreicht bei Berechnung des 3,1-fachen Gebührensatzes. | ||||||
3130 | Hemisektion und Teilextraktion eines mehrwurzeligen Zahns | 15,75 | 36,22 | 55,12 | 2,3 | 3,8 |
Das BEMA-Niveau der 47b wird erst erreicht bei Berechnung des 4,8-fachen Gebührensatzes. | ||||||
3140 | Reimplantation eines Zahns einschließlich einfacher Fixation | 30,93 | 71,15 | 108,27 | 2,56 | 2,4 |
Das BEMA-Niveau der 55 wird erst erreicht bei Berechnung des 2,4-fachen Gebührensatzes. |
Eine Hilfestellung bei der Formulierung bietet ein für die Praxis individuell erstellter Begründungskatalog. Nachfolgend erhalten Sie zu o. g. Leistungen beispielhafte Begründungen (Quelle: Begründungsmanager DZR GmbH).
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