05.11.2014 · Fachbeitrag · Kostenerstattung
GOZ-Kommentar der Bundeszahnärztekammer: Aktualisierung
| Die Bundeszahnärztekammer hat am 1. Oktober 2014 eine weitere Aktualisierung ihres GOZ-Kommentars in Zusammenarbeit mit den (Landes-)Zahnärztekammern veröffentlicht. Grund für die Aktualisierung ist das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 28. Juli 2014. Konkret geht es um die zusätzliche Berechnung der GOZ-Nr. 2197 zu den adhäsiven Restaurationen nach den GOZ-Nr. 2060, 2080, 2100 und 2120. Die BZÄK vertritt bei diesen Gebührenziffern die Auffassung, dass die „Maßnahmen zur Konditionierung und adh äsiven Verankerung der Restauration mit der Gebühr abgegolten sind.“ |
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