· Fachbeitrag · Materialkosten
Ist Material für eine Bissabformung berechenbar?
| Die Frage, ob das Material für eine Bissabformung berechenbar ist, löst immer wieder Debatten in der Zahnarztpraxis aus. Die Bissabformung als solche ist weder im BEMA noch in der GOZ ausgewiesen. Wie verhält es sich mit den Materialkosten? |
Die Materialkosten im Allgemeinen
Materialkosten, die im Zusammenhang mit Zahnersatz-Leistungen anfallen, können in der tatsächlich entstandenen Höhe berechnet werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich die Preise permanent ändern, insbesondere wenn die Materialien bei unterschiedlichen Anbietern und bei Angeboten bezogen werden. Daher ist nicht der Katalogpreis des Dentalhandels, sondern die Rechnung der letzten Lieferung zugrunde zu legen. Voraussetzung ist, dass der Altbestand des berechenbaren Materials verbraucht war.
Preisnachlässe und Rabatte
Gewährte Preisnachlässe und Rabatte müssen bei berechenbaren Produkten an den Patienten weitergegeben werden (siehe Antikorruptionsgesetz ‒ § 299a Strafgesetzbuch). Gewährte Skonti sind davon nicht betroffen, da der Zahnarzt die Rechnung des Herstellers bezahlt, der Patient in diesem Moment jedoch meist seine Rechnung entweder noch nicht vorliegen oder noch nicht beglichen hat. Die Höhe des auf der Rechnung enthaltenen Skontos darf maximal drei Prozent betragen, wobei der Geldfluss in der Regel innerhalb von zehn Tagen zu erfolgen hat.
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