28.05.2018 · Downloads allgemein · Downloads · Abrechnungswissen
Neue BEMA-Leistungen für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen zum 01.07.2018
Zum 01.07.2018 werden neue Prophylaxeleistungen für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen in den BEMA aufgenommen. Die Neuregelungen werden flankiert von einer teilweisen Umbewertung der Besuchs- und Zuschlagsleistungen. Mit den Änderungen soll die zahnärztliche Versorgung von Patienten, denen eine eigenverantwortliche, selbstständige tägliche Mundpflege nur eingeschränkt oder überhaupt nicht möglich ist, verbessert werden. Lesen Sie in diesem Breitrag, welche Regeln für die Abrechnung der entsprechenden Leistungen ab dem 01.07.2018 gelten.
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