· Fachbeitrag · Neue Leistungen
Honorarpotenziale durch „neue“ Praxisleistungen: Die Unterkieferprotrusionsschiene
von Janine Schubert, BFS health finance GmbH, Dortmund
| Das Einführen neuer Therapiemöglichkeiten wird regelmäßig diskutiert: Welche Leistung lässt sich in das Praxiskonzept integrieren? Passt die Leistung zur Zielgruppe der Praxis? Wird sie von den Krankenkassen bezahlt? Das sind nur drei von vielen möglichen Fragen, die vor der Entscheidung zu berücksichtigen sind. Anhand der Praxisleistung „Unterkieferprotrusionsschiene“ (UPS) wird diese Frage nachfolgend beantwortet. |
Die Unterkieferprotrusionsschiene und ihre Anwendung
Das obstruktive Schlafapnoe-Syndrom (OSA) - auch als obstruktive schlafbezogene Atemstörung (SBAS) bezeichnet - gehört in Deutschland mittlerweile neben Asthma oder Diabetes zu den häufigsten Volkskrankheiten. Zwei bis vier Prozent der Erwachsenen leiden an diesem Krankheitsbild, das durch eine funktionelle Instabilität der oberen Atemwege ausgelöst wird. Durch die nächtlichen Atemaussetzer wird ein Kollaps des Rachenraums herbeigeführt. Im Ergebnis blockieren die oberen Atemwege, sodass ein Sauerstoffmangel entsteht. Der Patient schnarcht laut und schläft nachts nicht durch - ein Umstand, über den Patienten und ihre Angehörigen ungerne sprechen. Die Erkrankung einer leichten bis mittelschweren obstruktiven Schlafapnoe ist daher häufig unerkannt - ein mögliches Patientenpotenzial für die Praxis.
Goldstandard in der Therapie der OSA ist nach wie vor das nächtliche Tragen einer CPAP-Maske (= „continuous positive airway pressure“). Patienten klagen bei dieser jedoch häufig über laute Geräusche und mangelnde Bewegungsfreiheit, was zu einer eingeschränkten Compliance führt. Im Ergebnis werden Therapiealternativen gesucht. Dabei werden gerade bei einer leichten bis mittelgradigen OSA nicht operative Therapien wie die Protrusionsschiene in Betracht gezogen, die in der Zahnarztpraxis erbracht werden können.
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