· Nachricht · Neuer ZE-Punktwert
KZBV-Abrechnungshilfe für Festzuschüsse 2016
| Der Punktwert für Zahnersatz und Zahnkronen wurde für das Jahr 2016 um 2,95 Prozent erhöht. Seit dem 1. Januar 2016 beträgt der neue ZE-Punktwert 0,8605 Euro; er ist bei allen Heil- und Kostenplänen anzusetzen, die ab dem 1. Januar 2016 ausgestellt werden. Dieser Punktwert ist Grundlage für die Berechnung der neuen Festzuschüsse. |
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat die seit dem 1. Januar 2016 gültigen Beträge in ihre Abrechnungshilfe eingearbeitet. Sie können das Dokument hier aufrufen: http://www.iww.de/sl1745
Quelle: ID 43802463