· Fachbeitrag · Notfallmanagement
Schmerz- und Notfallbehandlungen - was gilt?
von Angelika Schreiber, Hockenheim
| Für die Zahnarztpraxis stellt sich zunehmend die Frage: Handelt es sich um einen echten Notfall, der sofort versorgt werden muss? Oder kann die Behandlung noch einige Tage aufgeschoben werden und die Versorgung lässt sich in den regulären Behandlungsplan einreihen? Mit diesen und weiteren Fragen befasst sich der folgende Beitrag. |
Kriterien zur Einstufung der Dringlichkeit eines Notfalls
Nicht jeder Schmerzfall ist ein akuter Notfall, der sofortiger Hilfe im Sinne einer unmittelbaren zahnärztlichen Behandlung bedarf. Gezielte Fragen helfen bei der Einstufung der Dringlichkeit: „Hatten Sie einen Unfall? Wo genau tut es weh? Haben Sie starke, pochende Schmerzen? Sind die Schmerzen in der Nacht stärker? Liegt eine Schwellung vor? Haben Sie Fieber? Helfen Ihnen Schmerzmittel zur Linderung? Seit wann haben Sie Schmerzen?“ etc.
Der Notfall hat Vorrang!
Liegt ein Notfall vor, sollten Sie dem Patienten schnellstmögliche Hilfe anbieten, ob im Notdienst oder in Form eines kurzfristigen Schmerztermins innerhalb Ihrer Öffnungszeiten. Das ist sicher erforderlich bei einer Zahn- oder Kieferfraktur, einer nicht zu stoppenden Blutung, starken Schmerzen als Folge eines chirurgischen Eingriffs, ausgeschlagenen Zähnen, einer Kieferklemme bzw. Kiefersperre oder einer akuten Entzündung („dicke Backe“).
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