· Fachbeitrag · Parodontalbehandlung
Berechnung der PAR-Behandlung beim Privatpatienten nach der S3-Leitlinie ‒ Teil 1
von Sabine Schmidt, Abrechnungsexpertin, Weinstadt
| In PA 02/2023, Seite 3 haben wir die neuen Beschlüsse des Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen zur PAR-Behandlung nach der S3-Leitlinie vorgestellt und erläutert, welche Leistungen analog berechnungsfähig sind. Für viele Praxen stellt sich nun die Frage, wie die vollständige Behandlungsstrecke nach GOZ gestaltet werden kann, wenn diese exakt wie beim GKV-Patienten nach der S3-Leitlinie durchgeführt wird. |
Zweiteiliger Beitrag
In diesem und in einem Folgebeitrag in PA 05/2023 zeigen wir, welche Leistungen im Laufe der PAR-Behandlungsstrecke, unter Beachtung der Kommentierung der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) sowie der Beschlüsse Nr. 54 bis 59 des Beratungsforums, berechnungsfähig sind. Die Aufstellung der Leistungen beinhaltet keine Begleitleistungen wie z. B. Anästhesien (Nrn. 0080, 0090, 0100 GOZ), die subgingivale medikamentöse antibakterielle Lokalapplikation, je Zahn (Nr. 4025 GOZ), Einschleifmaßnahmen (Nr. 4040, 8100 GOZ) etc. Diese können selbstverständlich zusätzlich berechnet werden.
Wichtig ist die Dokumentation der Leistungen
Die ausreichende und vollständige Dokumentation der einzelnen Leistungen ist entscheidend für die vollständige Abrechnung der erbrachten Leistungen und verhindert Honorarverluste. Die folgenden Leistungen sind in chronologischer Reihenfolge des Behandlungsablaufs gelistet.
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