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  • · Parondontalbehandlung

    Nr. 4005 GOZ ‒ nicht nur für den PSI abrechenbar!

    Bild: ©Eric Fahrner - stock.adobe.com

    von Angelika Schreiber, Hockenheim

    | Zur Beurteilung der Gingiva und des Parodontiums stehen verschiedene Indizes zur Verfügung. Sie helfen dabei, eine Aussage über das mögliche Ausmaß einer Parodontalerkrankung bzw. deren Behandlungsbedürftigkeit zu treffen. Die Erhebung dieser Indizes ist nach Nr. 4005 GOZ berechnungsfähig. Übersehen wird dabei vielfach, dass die Nr. 4005 GOZ nicht ausschließlich für die Erhebung des PSI, sondern auch für andere Gingival- oder Parodontalindizes abgerechnet werden kann. Dieser Beitrag erklärt die Abrechnung anhand von drei Beispielen. |

    Der PSI und andere Indizes

    Der Parodontale Screening-Index (PSI) wird mittels WHO-Sonde gemessen. Die Messung wird beim Erwachsenen an allen Zähnen durchgeführt ‒ mit Ausnahme der Weisheitszähne. Dafür wird das Gebiss zunächst in Sextanten eingeteilt, jeder Zahn an sechs Punkten gemessen und der höchste ermittelte Wert im Sextanten jeweils dokumentiert. Die Messung erfolgt im Uhrzeigersinn, beginnend im Oberkiefer rechts. Ermittelt werden nicht die Taschentiefen, sondern speziell festgelegte Codes zwischen 0 und 4. Bei Kindern und Jugendlichen erfolgt die Messung an den Zähnen 16, 11, 26, 36, 31 und 46. Fehlt einer der Zähne, so kann an einem Nachbarzahn gemessen werden.

     

    Der Papillen-Blutungs-Index (PBI), der Sulkus-Blutungs-Index (SBI), der Bleeding on Probing (BOP) und der Gingival-Index (GI) geben in verschiedener Art Auskunft über die Blutungsneigung und den Entzündungsgrad der Gingiva. Sie eignen sich zur Beurteilung des Gingival- bzw. Parodontalzustands sowie zur Motivation des Patienten auch i. S. d. Kontrolle und Anleitung.