· Fachbeitrag · Patientenkommunikation
Lange Beratungszeiten in Honorar umsetzen: Optionen und Umsetzung
von Dental-Betriebswirtin Birgit Sayn, ZMV, sayn-rechenart.de
| In jeder Praxis finden zeitintensive Beratungen durch Approbierte statt. Dies zeigt sich insbesondere bei Zahnarztpraxen mit Spezialisierungen. Beratungen nach Befundaufnahme und Diagnosestellung werden nur selten kostendeckend umgesetzt. Wie kommt man zu einem passablen Honorar im Bereich von Beratungen, das rechtssicher erhoben werden kann? |
Die gebührenrechtliche Problematik
Das Honorar für Beratungen ist massiv unterbewertet und entspricht schon lange nicht mehr den zeitintensiven Aufklärungen, die zuletzt durch das Patientenrechtegesetz im § 630 BGB im Februar 2013 präzisiert wurden. Eine ausführliche Beratung mit mehr als zehn Minuten ist in der GOÄ nur nach der Nr. 3 berechenbar.
GOÄ-Nr. | Leistungsbeschreibung | 2,3-fach | 3,5-fach |
3 | Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung ‒ auch mittels Fernsprecher | 20,11 Euro | 30,60 Euro |
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