· Fachbeitrag · Praxisfall
Welche Leistungen sind im Rahmen der Kariesdiagnostik berechenbar?
von Isabel Baumann, Mülsen, praxiskonzept-baumann.de
| Durch das in großen Teilen der Bevölkerung gestiegene Gesundheitsbewusstsein ist die Nachfrage nach nachhaltigen Prophylaxe- und Therapiekonzepten hoch. Dies betrifft auch die Nachfrage nach umfangreicher Kariesdiagnostik. Wir erklären im folgenden Beitrag (inkl. Fallbeispiel), wie die verschiedenen Testverfahren berechnet werden können. |
Kariesdiagnostik im Allgemeinen
Für die Berechnung der verschiedenen Verfahren zur Kariesdiagnostik findet man in der Literatur verschiedene Hinweise. Angefangen von der Berechnung mittels eines höheren Steigerungsfaktors der Füllungsposition nach den Nrn. 2050 ff. GOZ über die Berechnung nach Nr. 2030 GOZ (besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen von Kavitäten) bis hin zur Analogberechnung nach § 6 Abs. 1 GOZ.
An dieser Stelle sei auf das Nachschlagewerk von Liebold, Raff, Wissing verwiesen. Bei den Füllungspositionen nach den Nrn. 2050 ff. GOZ findet man unter Punkt 1.2.1 (Kariesdiagnostik) folgenden Hinweis: „Die Anwendungen dieser zusätzlichen diagnostischen Verfahren stellen eine jeweils selbstständige zahnärztliche Maßnahme dar, die, da nicht in der GOZ 2012 enthalten, analog nach § 6 Abs. 1 GOZ zu berechnen ist (vgl. hierzu Abschnitt 2.4).“
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