· Fachbeitrag · Privatliquidation
BZÄK: GOZ-Kommentar erneut aktualisiert
von Erika Reitz-Scheunemann, Training mit Biss, Heidelberg
| Am 9. Februar hat die Bundeszahnärztekammer die fünfte Aktualisierung ihres GOZ-Kommentars veröffentlicht. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick. Zusätzlich wurde der Katalog der Analogleistungen ergänzt. |
Nr. 1030 (Lokale Anwendung von Medikamenten zur Kariesvorbeugung) und Nr. 9003 (Schablone zur Implantation) und Nr. 9005 (Navigationsschablone)
Hier wurde klargestellt, dass der zahnärztliche Aufwand bei Herstellung der Schablone nicht beschrieben ist und daher zusätzlich analog berechenbar ist.
Nr. 2000 (Versiegelung von kariesfreien Zahnfissuren)
Die „Laserfluoreszenzanwendung zur Kariesdiagnostik analog gemäß GOZ § 6 Abs. 1“ wurde bei zusätzlich berechnungsfähigen Leistungen ergänzt.
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