· Fachbeitrag · Privatliquidation
Die Abrechnung von implantologischenLeistungen nach der neuen GOZ - Teil 2
| Anknüpfend an den ersten Teil der Erläuterungen zur Abrechnung implantologischer Leistungen in der letzten Ausgabe befasst sich der zweite Teil mit den GOZ-Nrn. 9040 bis 9100. |
GOZ-Nr. 9040 | Freilegen eines Implantats und Einfügen eines oder mehrerer Aufbauelemente (zum Beispiel eines Gingivaformers) bei einem zweiphasigen Implantatsystem |
Mit der Gebühr sind folgende Leistungen abgegolten:
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